Beim Vergleich von Treue-Software fällt die Entscheidung meist über den Monatspreis — und das ist selten der Punkt, an dem sich Programme im Alltag unterscheiden. Entscheidend sind vier andere Fragen: Muss der Kunde etwas installieren? Wem gehören die Daten? Was passiert beim Wechsel? Und wer trägt die Datenschutzlast?
Wir nennen hier bewusst keine Wettbewerber. Preise und Funktionsumfänge fremder Anbieter ändern sich laufend; eine Momentaufnahme wäre binnen Wochen falsch — und falsche Angaben über Wettbewerber sind in Deutschland abmahnfähig.
Stattdessen finden Sie hier die Kriterien selbst, mit einer offenen Angabe, wo Boncard steht.
Legen Sie sich selbst eine Karte an, so wie ein Kunde es täte. Wie viele Schritte bis zur ersten Karte? Alles über drei ist im Alltag zu viel.
Ein Anbieter, der Ihnen den Auftragsverarbeitungsvertrag nicht von selbst anbietet, verschiebt ein rechtliches Risiko auf Sie.
Bekommen Sie Ihre Kundendaten vollständig zurück? Wenn das nur „auf Anfrage" geht, ist es kein Export, sondern eine Bindung.
Der größte Hebel auf die Teilnahmequote. Programme mit Installationszwang erreichen deutlich weniger Kunden als solche, die im Browser laufen.
Serverstandort und Subprozessoren sollten öffentlich einsehbar sein — nicht erst auf Nachfrage.
Fragen Sie konkret, wie eine Einwilligung dokumentiert wird. „Häkchen im Formular" ist im Streitfall kein belastbarer Nachweis.
Achten Sie auf Kundenobergrenzen, Werbeaufdrucke auf Ihrer Karte und darauf, ob der Export im Gratistarif enthalten ist.
Wenn Sie Karten auslegen wollen: Gibt es ein eigenes Design und einen Druckexport — oder nur bestellbare Karten im Anbieter-Layout?
Hardware, Kassenanbindung, Einrichtungsgebühr und Druck gehören dazu. Der Monatspreis allein sagt wenig.
| Kriterium | Worauf achten | Boncard |
|---|---|---|
| App für Endkunden | Installationszwang senkt die Teilnahme stark | Keine App nötig — Browser oder Google Wallet |
| Serverstandort | Öffentlich einsehbar, möglichst EU | EU (Amsterdam, Frankfurt), Subprozessoren offengelegt |
| AVV nach Art. 28 | Wird er aktiv angeboten? | Direkt bei der Registrierung, versioniert dokumentiert |
| Einwilligungsnachweis | Zeitpunkt, Quelle, Nachweisbarkeit | Doppelte Einwilligung mit Protokoll |
| Datenexport | Vollständig und jederzeit? | Jederzeit, auch im kostenlosen Tarif |
| Eigenes Kartendesign | Eigenes Layout oder Anbieter-Layout? | Eigener Editor plus druckfertiger PDF-Export |
| Kassenanbindung nötig | Zusatzkosten und Technikaufwand | Nicht nötig — läuft im Browser |
| Mehrere Standorte | Bei Filialbetrieb prüfen | Derzeit nicht — ein Betrieb je Konto |
| Apple Wallet | Relevant bei vielen iPhone-Kunden | Derzeit nicht — Google Wallet ja |
Weil jede Angabe zu fremden Preisen und Funktionen schnell veraltet und dann irreführend wäre. Vergleichende Werbung ist in Deutschland nur bei objektiv nachprüfbaren Angaben zulässig — wir vergleichen deshalb Kriterien statt Marken.
Apple Wallet, Mehrstandort-Betrieb, Kassenintegration und Online-Terminbuchung. Wenn eines davon für Sie entscheidend ist, sind wir derzeit nicht der richtige Anbieter — das steht so auch auf unserer Preisseite.
Der Aufwand liegt fast vollständig im Übertragen bestehender Punktestände. Kundendaten importieren Sie aus einem Export Ihres bisherigen Anbieters, sofern dieser einen anbietet.
Wenn Ihr aktuelles Programm läuft und Ihre Kunden es nutzen: eher nicht. Ein Wechsel lohnt sich, wenn die Teilnahmequote niedrig ist, Datenschutzfragen offen sind oder Sie an Ihre Daten nicht herankommen.
Konto anlegen, Leistungen eintragen, erste Karte ausgeben — ohne Zahlungsdaten und ohne App für Ihre Kunden.