Datenschutz

DSGVO-konforme Kundenkarte: worauf Sie achten müssen

Sobald Sie Kundendaten für ein Treueprogramm erfassen, sind Sie Verantwortlicher im Sinne der DSGVO — auch als Einzelbetrieb mit fünfzig Kunden. Der Anbieter der Software ist Ihr Auftragsverarbeiter. Fehlt zwischen Ihnen beiden ein Vertrag, ist die Verarbeitung formal rechtswidrig, unabhängig davon, wie sorgfältig Sie sonst arbeiten.

In der Praxis wird dieser Punkt bei günstigen Treue-Apps oft übergangen. Für Sie ist das ein reales Risiko: Die Aufsichtsbehörde fragt beim Betrieb nach, nicht beim Anbieter.

Diese Seite listet auf, was Sie brauchen — und was Boncard davon von sich aus mitbringt. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, gibt Ihnen aber die richtige Prüfliste an die Hand.

Ohne App für Ihre Kunden
AVV bei der Registrierung, Hosting in der EU
In der Beta kostenlos
Ablauf

So funktioniert es

1

Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO)

Ohne AVV keine zulässige Verarbeitung durch einen Dienstleister. Prüfen Sie, ob der Anbieter Ihnen einen AVV aktiv anbietet — oder ob Sie ihn erst anfordern müssen.

2

Rechtsgrundlage und Einwilligung

Die Kartenführung selbst läuft über den Vertrag mit dem Kunden. Werbung, Geburtstagsgrüße und Newsletter brauchen eine gesonderte, nachweisbare Einwilligung.

3

Löschkonzept und Fristen

Daten dürfen nicht „für immer" bleiben. Sie brauchen dokumentierte Fristen und einen Weg, Auskunfts- und Löschanfragen zu beantworten.

Vorteile

Was das für Sie bedeutet

AVV direkt bei der Registrierung

Der Auftragsverarbeitungsvertrag wird bei der Anmeldung geschlossen und mit Zeitpunkt und Version dokumentiert — Sie müssen ihn nicht hinterherjagen.

Hosting in der EU

Anwendung und Datenbank laufen in europäischen Rechenzentren (Amsterdam und Frankfurt am Main). Wo Dienstleister außerhalb der EU beteiligt sind, ist die Rechtsgrundlage in unserer Subprozessorenliste offengelegt.

Doppelte Einwilligung für Werbung

Marketing- und Geburtstagsnachrichten gehen nur nach bestätigter Einwilligung raus. Zeitpunkt, IP und Quelle werden als Nachweis gespeichert — genau das, was im Streitfall verlangt wird.

Löschfristen sind eingebaut

Automatische Anonymisierung inaktiver Kunden (24 bis 60 Monate, von Ihnen wählbar), dokumentierte Aufbewahrungsfristen je Datenkategorie und ein 30-Tage-Verfahren beim Kontoende.

Kein Cookie-Banner nötig

Wir setzen ausschließlich technisch notwendige Cookies und messen die Reichweite ohne Cookies und ohne Drittanbieter. Deshalb ist auf Ihrer Kartenseite kein Einwilligungsbanner erforderlich.

Auskunft und Export jederzeit

Kundendaten lassen sich vollständig exportieren — für Auskunftsersuchen nach Art. 15 und für den Fall, dass Sie den Anbieter wechseln wollen.

Prüfliste für Ihren Anbietervergleich

  • Wird ein AVV aktiv angeboten — oder muss man ihn anfordern?
  • Wo genau liegen die Daten, und welche Subprozessoren sind beteiligt?
  • Wie wird die Werbe-Einwilligung nachgewiesen?
  • Welche Löschfristen sind dokumentiert und automatisiert?
  • Kommt die Kartenseite ohne Tracking und Cookie-Banner aus?
  • Bekommen Sie Ihre Daten vollständig wieder heraus?

Diese Seite ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.

FAQ

Häufige Fragen

Brauche ich als kleiner Betrieb wirklich einen AVV?+

Ja. Art. 28 DSGVO kennt keine Untergrenze für die Betriebsgröße. Sobald ein Dienstleister personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet, ist der Vertrag Pflicht.

Reicht es, wenn der Kunde die Karte freiwillig nutzt?+

Für die Kartenführung selbst ja — die Grundlage ist der Vertrag. Für Werbung, Newsletter und Geburtstagsgrüße reicht das nicht: Dafür brauchen Sie eine gesonderte, nachweisbare Einwilligung.

Was passiert mit den Daten, wenn ich das Programm beende?+

Bei Boncard gilt eine 30-tägige Schutzfrist mit Erinnerungen, danach werden die Daten gelöscht und der Vorgang protokolliert. Vorher können Sie alles exportieren.

Wer haftet, wenn beim Anbieter etwas schiefgeht?+

Verantwortlicher gegenüber Ihren Kunden und der Aufsichtsbehörde bleiben Sie. Genau deshalb sollten Sie prüfen, ob der Anbieter Vorfälle überhaupt an Sie meldet — Art. 33 Abs. 2 DSGVO verpflichtet ihn dazu.

Braucht meine Kundenkarte einen Cookie-Banner?+

Nur, wenn Cookies oder ähnliche Techniken zum Einsatz kommen, die nicht technisch notwendig sind — etwa Analyse- oder Werbe-Tracking. Bei Boncard ist das nicht der Fall.

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Konto anlegen, Leistungen eintragen, erste Karte ausgeben — ohne Zahlungsdaten und ohne App für Ihre Kunden.